Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für BookDinePlay
Gültig ab: 22 September 2026
Dieses Dokument ist ein Entwurf und befindet sich in rechtlicher Prüfung.
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform BookDinePlay durch Betreiber von Restaurants, Sportsbars, Kneipen, Spielcafés und ähnlichen Veranstaltungsorten. Die Plattform wird von der ThreeB IT GmbH, Bergstrang 105, 49479 Ibbenbüren, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12324, USt-IdNr. DE322793746, E-Mail hello@bookdineplay.com („BookDinePlay“, „wir“ oder „Anbieter“) angeboten. BookDinePlay richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen; ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit dem Abschluss der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt und zur Vertretung des angegebenen Unternehmens berechtigt ist.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen BookDinePlay und dem Kunden über die Nutzung der Plattform BookDinePlay, einschließlich der Betreiberkonsole, der öffentlichen Programmierschnittstelle (API), der Software Development Kits (SDKs), der einbettbaren Widgets, des WordPress-Plugins, der mobilen Anwendungen und aller damit verbundenen Leistungen („Dienst“). Sie gelten ferner für alle im Zusammenhang mit dem Dienst erbrachten Nebenleistungen, etwa Support, Einrichtung und Datenimport, sofern hierfür nichts Abweichendes vereinbart ist.
(2) „Kunde“ oder „Betreiber“ ist das Unternehmen, für das ein Konto auf BookDinePlay registriert wird. „Gast“ ist die natürliche oder juristische Person, die über den Dienst eine Reservierung, Buchung, Bestellung, Registrierung oder einen Ticketkauf bei dem Betreiber vornimmt. „Mandant“ ist die logisch abgegrenzte Umgebung des Kunden auf der Plattform, in der seine Betriebsstätten („Venues“), Nutzerkonten, Daten und Einstellungen verwaltet werden. „Plan“ ist das vom Kunden gewählte Leistungspaket (derzeit Starter, Pro und Premium).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, BookDinePlay stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn BookDinePlay in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Ergänzend zu diesen AGB gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung („AVV“) nach Art. 28 DSGVO in der jeweils aktuellen Version, den der Kunde bei der Registrierung annimmt. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem AVV geht der AVV vor, soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten betroffen ist. Für die Nutzung von Zahlungsdiensten gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters (§ 4 Abs. 2 und § 6).
(5) Der Dienst ist ein Werkzeug des Betreibers zur Annahme und Verwaltung von Reservierungen, Buchungen, Speisekarten, Öffnungszeiten, Veranstaltungen, Tickets und optionalen Zahlungen. BookDinePlay wird nicht Vertragspartner des Gastes und erbringt keine gastronomischen, Vermittlungs- oder Veranstaltungsleistungen. Der Betreiber ist gegenüber dem Gast allein für die Erbringung der reservierten oder gebuchten Leistung verantwortlich.
§ 2 Vertragsschluss und Konto
(1) Die Darstellung des Dienstes auf der Website bookdineplay.com stellt kein verbindliches Angebot dar. Der Kunde gibt durch den Abschluss des Registrierungsvorgangs auf app.bookdineplay.com ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Hierzu gibt er die Unternehmensdaten (Firma, Anschrift, Land, gegebenenfalls Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungs-E-Mail-Adresse und Ansprechpartner) an, wählt einen Plan und ein Abrechnungsintervall, akzeptiert diese AGB und den AVV in der jeweils aktuellen Version und hinterlegt ein Zahlungsmittel bei dem Zahlungsdienstleister. Der Vertrag kommt zustande, wenn BookDinePlay die Registrierung durch Freischaltung des Mandanten annimmt; die Freischaltung erfolgt in der Regel unmittelbar nach erfolgreicher Hinterlegung des Zahlungsmittels.
(2) Die Registrierung ist nur Unternehmern gestattet. Die registrierende Person versichert, für den Kunden vertretungsberechtigt zu sein. BookDinePlay ist berechtigt, Nachweise über die Unternehmereigenschaft und die Vertretungsberechtigung zu verlangen und die Freischaltung bis zur Vorlage zurückzustellen. BookDinePlay kann die Annahme einer Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung und während der Vertragslaufzeit wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich in der Betreiberkonsole nachzutragen. Dies gilt insbesondere für die Firmierung, die Anschrift, die Rechnungs-E-Mail-Adresse und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, da BookDinePlay auf Grundlage dieser Angaben abrechnet und die Umsatzsteuer bestimmt.
(4) Die Anmeldung an der Betreiberkonsole erfolgt über einen von BookDinePlay eingesetzten Identitätsdienst. Der Kunde kann weitere Nutzerkonten für seine Mitarbeitenden anlegen, soweit der gewählte Plan dies vorsieht. Zugangsdaten sind geheim zu halten, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Kunde stellt sicher, dass nur befugte Personen Zugriff auf sein Konto erhalten, und entfernt Nutzerkonten ausgeschiedener Mitarbeitender unverzüglich. Der Kunde haftet für alle Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
(5) Besteht der Verdacht, dass Zugangsdaten oder API-Schlüssel kompromittiert wurden, hat der Kunde BookDinePlay unverzüglich zu informieren und die betroffenen Zugangsdaten oder Schlüssel zu ändern beziehungsweise zu widerrufen. BookDinePlay ist berechtigt, bei begründetem Verdacht auf Missbrauch den Zugang vorübergehend zu sperren.
(6) Der Kunde kann BookDinePlay im Rahmen einer Supportanfrage gestatten, sein Konto zu Diagnosezwecken einzusehen („Support-Zugriff“). Ein solcher Zugriff wird auf das zur Bearbeitung der Anfrage Erforderliche beschränkt.
§ 3 Leistungen und Pläne
(1) BookDinePlay stellt dem Kunden den Dienst für die Dauer des Vertrages über das Internet zur Nutzung zur Verfügung. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf bookdineplay.com sowie aus dem jeweils gewählten Plan. Zum Dienst gehören insbesondere die Verwaltung von Betriebsstätten mit Unternehmensdaten, Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten, die Verwaltung von Speisekarten und Preisen, die Annahme und Verwaltung von Tischreservierungen sowie von Buchungen spielbezogener Ressourcen wie Billardtische, Dartscheiben, Shuffleboard-Bahnen und Veranstaltungsflächen, die Verwaltung von Veranstaltungen mit Registrierung und personalisierten Tickets, einbettbare Buchungs-Widgets, eine öffentliche API mit SDKs sowie die Betreiberkonsole im Web und als mobile Anwendung.
(2) BookDinePlay bietet derzeit die Pläne Starter, Pro und Premium an. Welche Funktionen in welchem Plan enthalten sind und welche Mengenbegrenzungen gelten (zum Beispiel die Anzahl der Betriebsstätten), ergibt sich aus der Planübersicht unter bookdineplay.com/pricing in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beziehungsweise des Planwechsels gültigen Fassung. Funktionen, die der gewählte Plan nicht umfasst, werden in der Betreiberkonsole angezeigt, sind aber nicht nutzbar. Ein Wechsel in einen niedrigeren Plan kann dazu führen, dass Funktionen und die zugehörigen Daten nicht mehr zugänglich sind; bereits angelegte Daten werden dadurch nicht gelöscht.
(3) Testphase. Neukunden erhalten nach der Registrierung eine kostenlose Testphase von 14 Tagen für den gewählten Plan. Voraussetzung für die Testphase ist die Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmittels beim Zahlungsdienstleister; während der Testphase wird kein Entgelt belastet. Mit Ablauf der Testphase wandelt sich der Vertrag automatisch in ein entgeltpflichtiges Abonnement des gewählten Plans um, und das hinterlegte Zahlungsmittel wird erstmals belastet, es sei denn, der Kunde hat das Abonnement vor Ablauf der Testphase über das Kundenportal gekündigt. BookDinePlay weist den Kunden vor Ablauf der Testphase per E-Mail auf die bevorstehende Umwandlung hin. Pro Unternehmen wird nur eine Testphase gewährt; BookDinePlay kann die Testphase bei Missbrauch verweigern oder vorzeitig beenden.
(4) Der Kunde kann den Plan und das Abrechnungsintervall jederzeit über das Kundenportal ändern. Ein Wechsel in einen höheren Plan wird sofort wirksam; das Entgelt wird für die laufende Abrechnungsperiode zeitanteilig berechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Plan oder in ein anderes Abrechnungsintervall wird zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam.
(5) BookDinePlay entwickelt den Dienst fortlaufend weiter und ist berechtigt, Funktionen zu ändern, zu erweitern oder zu ersetzen, soweit der vertragliche Kernnutzen des Dienstes für den Kunden erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Einzelne Funktionen können als Vorabversion („Beta“) gekennzeichnet sein; für solche Funktionen übernimmt BookDinePlay keine Gewähr für Funktionsumfang und Fortbestand. Der Kunde wird über wesentliche Änderungen in der Betreiberkonsole oder per E-Mail informiert.
(6) Der Dienst nutzt Leistungen Dritter, insbesondere Hosting- und Infrastrukturleistungen, einen Identitätsdienst für die Anmeldung und einen Zahlungsdienstleister. BookDinePlay wählt diese Dienstleister sorgfältig aus und bindet sie als Unterauftragsverarbeiter nach Maßgabe des AVV ein.
(7) Support wird per E-Mail an hello@bookdineplay.com sowie über die in der Betreiberkonsole angegebenen Kanäle geleistet. Reaktionszeiten sind, soweit nicht gesondert vereinbart, nicht garantiert. Support umfasst die Beantwortung von Fragen zur Bedienung des Dienstes und die Entgegennahme von Störungsmeldungen, nicht jedoch die Einrichtung des Dienstes für den Kunden, die Programmierung individueller Integrationen oder Schulungen; solche Leistungen können gesondert vereinbart werden.
(8) Dokumentation, SDKs, Widgets und das WordPress-Plugin werden dem Kunden zur Integration des Dienstes in seine eigene Website bereitgestellt. Der Kunde erhält hieran ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht zur Anbindung seiner Betriebsstätten. Die Weitergabe von geheimen API-Schlüsseln an Dritte oder deren Einbindung in öffentlich zugänglichen Code ist untersagt; für Browser-Integrationen sind ausschließlich die dafür vorgesehenen veröffentlichbaren Schlüssel zu verwenden.
§ 4 Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
(1) Das Entgelt für den Dienst richtet sich nach dem gewählten Plan und dem gewählten Abrechnungsintervall (monatlich oder jährlich) gemäß der Preisliste unter bookdineplay.com/pricing in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beziehungsweise des Planwechsels gültigen Fassung. Alle Preise verstehen sich in Euro und netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland („Stripe“). Der Kunde hinterlegt bei der Registrierung ein von Stripe unterstütztes Zahlungsmittel. Zahlungsdaten wie Kartennummern werden ausschließlich von Stripe verarbeitet und gespeichert; BookDinePlay erhält keinen Zugriff auf vollständige Kartendaten. Für die Nutzung von Stripe gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise von Stripe. Der Kunde verwaltet Zahlungsmittel, Rechnungsanschrift und Abonnement über das von Stripe bereitgestellte Kundenportal, das aus der Betreiberkonsole erreichbar ist.
(3) Das Entgelt wird im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig, erstmals mit Ablauf der Testphase (§ 3 Abs. 3) und danach jeweils zu Beginn jeder weiteren Abrechnungsperiode. Das hinterlegte Zahlungsmittel wird bei Fälligkeit automatisch belastet. Rechnungen werden elektronisch erstellt und dem Kunden per E-Mail an die Rechnungs-E-Mail-Adresse zugestellt sowie im Kundenportal bereitgestellt; der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Rechnungsstellung einverstanden.
(4) Ist der Kunde in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als Deutschland ansässig und hat er eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinterlegt, wird die Leistung im Wege der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) ohne Ausweis deutscher Umsatzsteuer abgerechnet; der Kunde schuldet die Umsatzsteuer in seinem Ansässigkeitsstaat. Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union werden nach den jeweils anwendbaren Vorschriften abgerechnet. Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner steuerlichen Angaben verantwortlich und stellt BookDinePlay von Nachforderungen frei, die auf unrichtigen Angaben beruhen.
(5) Bereits gezahlte Entgelte werden bei vorzeitiger Beendigung, Nichtnutzung des Dienstes oder Wechsel in einen niedrigeren Plan nicht erstattet, soweit die Beendigung nicht auf einer von BookDinePlay zu vertretenden Pflichtverletzung beruht. Gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.
(6) BookDinePlay ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Beginn der nächsten Abrechnungsperiode anzupassen, wenn sich die Kostenbasis für die Erbringung des Dienstes (insbesondere Kosten für Infrastruktur, Zahlungsabwicklung, Lizenzen oder Personal) verändert hat oder der Leistungsumfang erweitert wird. Die Ankündigung erfolgt in Textform an die Rechnungs-E-Mail-Adresse. Ist der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden, kann er den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen; hierauf wird er in der Ankündigung hingewiesen.
(7) Zahlungsverzug. Schlägt die Belastung des hinterlegten Zahlungsmittels fehl, gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug; der Zahlungsdienstleister wiederholt den Einzug in mehreren Versuchen, und der Kunde wird per E-Mail und in der Betreiberkonsole auf den offenen Betrag hingewiesen („überfällig“). Während dieser Nachfrist bleibt der Dienst uneingeschränkt nutzbar. Bleibt die Zahlung nach Ausschöpfung der Wiederholungsversuche aus, ist BookDinePlay berechtigt, den Mandanten des Kunden zu sperren („Sperrung“). Während der Sperrung sind die öffentlichen Buchungsfunktionen, Widgets und die API des Kunden nicht erreichbar, und in der Betreiberkonsole sind nur die Bereiche Abrechnung und Plan zugänglich; die Daten des Kunden bleiben gespeichert. Die Sperrung wird unverzüglich aufgehoben, sobald der offene Betrag ausgeglichen ist. Die Pflicht zur Zahlung des Entgelts für den Sperrzeitraum bleibt bestehen. BookDinePlay behält sich vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe und den Ersatz weiterer Verzugsschäden zu verlangen sowie den Vertrag nach § 5 Abs. 4 außerordentlich zu kündigen.
(8) Der Kunde kann gegen Forderungen von BookDinePlay nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Mandanten und läuft zunächst für die Dauer der Testphase. Mit der Umwandlung in ein entgeltpflichtiges Abonnement (§ 3 Abs. 3) läuft der Vertrag für die gewählte Abrechnungsperiode von einem Monat (monatliche Abrechnung) oder zwölf Monaten (jährliche Abrechnung).
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um eine weitere Abrechnungsperiode gleicher Dauer, wenn er nicht von einer der Parteien mit Wirkung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt wird. Die Kündigung durch den Kunden erfolgt über das Kundenportal, das aus der Betreiberkonsole erreichbar ist, und ist bis zum letzten Tag der laufenden Abrechnungsperiode möglich; eine Kündigung in Textform an hello@bookdineplay.com ist ebenfalls zulässig. Nach der Kündigung bleibt der Dienst bis zum Ende der bereits bezahlten Abrechnungsperiode nutzbar; eine anteilige Erstattung findet nicht statt (§ 4 Abs. 5). BookDinePlay kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode ordentlich kündigen.
(3) Während der Testphase kann der Kunde das Abonnement jederzeit über das Kundenportal mit sofortiger Wirkung beenden; in diesem Fall fällt kein Entgelt an.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für BookDinePlay insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Sperrung nach § 4 Abs. 7 und einer weiteren Zahlungsaufforderung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen mit der Zahlung in Verzug bleibt, wenn der Kunde schwerwiegend oder wiederholt gegen die Pflichten aus § 7 verstößt, wenn der Kunde den Dienst zu rechtswidrigen Zwecken nutzt oder wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.
(5) Mit Wirksamwerden der Beendigung endet das Recht des Kunden zur Nutzung des Dienstes. Eingebettete Widgets und API-Integrationen des Kunden liefern ab diesem Zeitpunkt keine Daten mehr. Der Kunde kann bis zum Vertragsende und innerhalb von 30 Tagen danach in Textform an hello@bookdineplay.com einen Export seiner Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format anfordern; BookDinePlay stellt den Export innerhalb dieses Zeitraums bereit. Nach Ablauf der 30 Tage löscht BookDinePlay die Daten des Kunden nach Maßgabe des AVV, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde bleibt gegenüber den Gästen für die Abwicklung noch bestehender Reservierungen, Buchungen und Tickets verantwortlich.
§ 6 Ticketverkauf und Anzahlungen über Stripe Connect
(1) Soweit der gewählte Plan es vorsieht, kann der Betreiber über den Dienst Eintrittskarten für Veranstaltungen verkaufen und Anzahlungen für Reservierungen oder Buchungen von Gästen erheben („Gästezahlungen“). Voraussetzung ist, dass der Betreiber über die Betreiberkonsole ein eigenes Konto bei Stripe eröffnet oder ein bestehendes Stripe-Konto verbindet („verbundenes Konto“) und die von Stripe geforderten Angaben und Nachweise zur Identifizierung und Legitimation vollständig erbringt. Für das verbundene Konto gelten die Vertragsbedingungen von Stripe, insbesondere die Stripe-Nutzungsvereinbarung für verbundene Konten, unmittelbar zwischen dem Betreiber und Stripe. BookDinePlay ist nicht Partei dieses Vertragsverhältnisses und erbringt selbst keine Zahlungsdienste.
(2) Gästezahlungen werden als Zahlungen auf das verbundene Konto des Betreibers abgewickelt. Der Betreiber ist der Verkäufer der Tickets und der Empfänger der Anzahlungen und damit alleiniger Vertragspartner des Gastes hinsichtlich der Veranstaltung, der Reservierung oder der gebuchten Leistung. Der Betreiber ist allein verantwortlich für die Beschreibung, Preisgestaltung, Durchführung, Absage und Änderung von Veranstaltungen und Buchungen, für die Einhaltung der gegenüber Gästen bestehenden gesetzlichen Informations-, Verbraucherschutz- und Widerrufsvorschriften, für die ordnungsgemäße Rechnungsstellung gegenüber den Gästen sowie für die Erklärung und Abführung der auf Gästezahlungen entfallenden Steuern und Abgaben.
(3) Plattformgebühr. Für jede erfolgreich abgewickelte Gästezahlung erhebt BookDinePlay eine Plattformgebühr in Höhe von 5 % des vom Gast gezahlten Bruttobetrages. Die Plattformgebühr wird von Stripe im Zeitpunkt der Zahlung automatisch vom Auszahlungsbetrag einbehalten und an BookDinePlay abgeführt; sie wird dem Betreiber von BookDinePlay zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt beziehungsweise in einer Abrechnung ausgewiesen. Änderungen der Plattformgebühr werden dem Betreiber mit einer Frist von mindestens sechs Wochen angekündigt; § 4 Abs. 6 Satz 3 gilt entsprechend.
(4) Die von Stripe für die Abwicklung der Gästezahlungen berechneten Entgelte (insbesondere Transaktions-, Auszahlungs-, Währungs- und Rückbuchungsgebühren) trägt der Betreiber; sie werden von Stripe unmittelbar mit dem verbundenen Konto verrechnet. Auszahlungen an den Betreiber erfolgen ausschließlich durch Stripe nach den Bedingungen und Auszahlungsfristen des verbundenen Kontos. BookDinePlay hat auf Guthaben des verbundenen Kontos keinen Zugriff und schuldet dem Betreiber keine Auszahlung.
(5) Erstattungen. Ob und unter welchen Bedingungen Gäste eine Erstattung erhalten, legt der Betreiber je Veranstaltung in der Betreiberkonsole fest (etwa keine Online-Erstattung oder vollständige Erstattung bis zu einer bestimmten Frist vor Veranstaltungsbeginn). Der Betreiber ist verpflichtet, seine Erstattungsbedingungen gegenüber Gästen vor dem Kauf deutlich zu machen und die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei Absage oder wesentlicher Änderung einer Veranstaltung, einzuhalten. Erstattungen werden aus dem Guthaben des verbundenen Kontos geleistet. Die Plattformgebühr wird bei einer vom Betreiber veranlassten vollständigen Erstattung zurückgewährt; von Stripe einbehaltene Gebühren richten sich nach den Bedingungen von Stripe. Der Betreiber kann Erstattungen jederzeit selbst über die Betreiberkonsole auslösen.
(6) Rückbuchungen und Streitfälle. Der Betreiber trägt das Risiko von Rückbuchungen (Chargebacks), Zahlungsstreitigkeiten und Betrugsfällen im Zusammenhang mit Gästezahlungen und die hierfür von Stripe erhobenen Gebühren. BookDinePlay stellt dem Betreiber die in der Plattform verfügbaren Transaktionsdaten zur Verfügung, um Streitfälle gegenüber Stripe zu bearbeiten. Ist das Guthaben des verbundenen Kontos zur Deckung von Rückbuchungen oder Erstattungen nicht ausreichend, ist dies allein zwischen dem Betreiber und Stripe zu regeln.
(7) Der Betreiber darf über den Dienst nur Tickets und Anzahlungen für eigene, rechtmäßige Veranstaltungen und Leistungen verkaufen. Der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, die nach den Bedingungen von Stripe untersagt sind, ist unzulässig. Ist das verbundene Konto eingeschränkt oder beendet oder erfüllt es die Voraussetzungen für Zahlungen nicht mehr, werden Gästezahlungen automatisch deaktiviert; bereits verkaufte Tickets und Registrierungen bleiben für die Gäste einsehbar.
(8) BookDinePlay stellt dem Betreiber die Zahlungs- und Erstattungsfunktionen als technische Infrastruktur zur Verfügung. Die Ausgestaltung der Zahlungs- und Erstattungsbedingungen gegenüber Gästen, die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Veranstaltung und die Einhaltung steuerlicher und gewerberechtlicher Vorschriften obliegen allein dem Betreiber. Der Betreiber stellt BookDinePlay von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflichten oder aus der Durchführung, Absage oder Änderung seiner Veranstaltungen und Buchungen entstehen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, es sei denn, der Betreiber hat die Verletzung nicht zu vertreten.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er über den Dienst veröffentlicht, insbesondere für Unternehmensdaten, Speisekarten, Preise, Allergen- und Zusatzstoffangaben, Öffnungszeiten, Verfügbarkeiten, Veranstaltungsbeschreibungen, Bilder und Nachrichten an Gäste. Er stellt sicher, dass diese Inhalte richtig, vollständig und aktuell sind, keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) verletzen und nicht gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Lebensmittel-, Preisangaben-, Wettbewerbs- und Jugendschutzrechts, verstoßen.
(2) Der Kunde räumt BookDinePlay an den von ihm eingestellten Inhalten das einfache, räumlich unbeschränkte Recht ein, diese für die Dauer des Vertrages zum Zweck der Erbringung des Dienstes zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten (etwa zur Skalierung von Bildern), öffentlich zugänglich zu machen und über Widgets, API und mobile Anwendungen an Gäste und vom Kunden autorisierte Dritte auszuliefern. Weitere Rechte werden nicht eingeräumt; der Kunde bleibt Inhaber aller Rechte an seinen Inhalten und Daten.
(3) Der Kunde ist gegenüber seinen Gästen und Mitarbeitenden datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Er stellt sicher, dass die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten über den Dienst auf einer Rechtsgrundlage beruht, dass Gäste die nach Art. 13 und 14 DSGVO erforderlichen Informationen erhalten und dass er über den Dienst nur die für Reservierungen, Buchungen, Registrierungen und Ticketverkäufe erforderlichen Daten erhebt. Der Kunde nutzt Nachrichtenfunktionen des Dienstes ausschließlich für die Kommunikation im Zusammenhang mit konkreten Reservierungen, Buchungen oder Registrierungen und nicht für Werbung ohne die hierfür erforderliche Einwilligung.
(4) Der Kunde darf den Dienst nicht in einer Weise nutzen, die dessen Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit oder die Rechte anderer Kunden oder Dritter beeinträchtigt. Untersagt sind insbesondere das Umgehen von Zugangs- und Sicherheitsmechanismen, das automatisierte Auslesen von Daten anderer Kunden, das Einschleusen von Schadsoftware, die Überlastung der API durch unangemessene Anfragevolumen, das Anbieten des Dienstes an Dritte als eigene Leistung ohne Zustimmung von BookDinePlay sowie jede Nutzung zu rechtswidrigen, irreführenden oder betrügerischen Zwecken. BookDinePlay ist berechtigt, bei Verstößen einzelne Funktionen oder den Mandanten zu sperren, nachdem der Kunde – soweit zumutbar – zuvor zur Abhilfe aufgefordert wurde.
(5) Der Kunde integriert Widgets, SDKs und das WordPress-Plugin eigenverantwortlich in seine Website und stellt sicher, dass seine Website die Auslieferung des Dienstes (etwa durch Content-Security-Policies) nicht verhindert. Für Integrationen, die der Kunde auf Grundlage der API selbst erstellt, ist er allein verantwortlich. Er hält die in der Dokumentation beschriebenen technischen Vorgaben, insbesondere zu API-Schlüsseln und Ursprungslisten (Origin-Allowlists), ein.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, die in der Betreiberkonsole und per E-Mail an die hinterlegten Adressen übermittelten Mitteilungen von BookDinePlay regelmäßig zur Kenntnis zu nehmen, da hierüber insbesondere Änderungen dieser AGB, Preisanpassungen, Sicherheitshinweise und Zahlungsstörungen mitgeteilt werden.
(7) Soweit der Kunde seine Daten außerhalb des Dienstes benötigt, kann er jederzeit in Textform einen Export anfordern; für die Aufbewahrung solcher Exporte ist er selbst verantwortlich. Die von BookDinePlay durchgeführten Sicherungen dienen der Wiederherstellung des Dienstes im Störungsfall und ersetzen keine eigene Datensicherung des Kunden.
(8) Der Kunde stellt BookDinePlay von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus diesem § 7 beruhen, und unterstützt BookDinePlay bei der Abwehr solcher Ansprüche.
§ 8 Verfügbarkeit
(1) BookDinePlay erbringt den Dienst nach dem Stand der Technik und bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Während der Versionsreihe 0.x des Dienstes wird keine bestimmte Verfügbarkeit zugesichert und kein Service Level Agreement vereinbart („Best Effort“). Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit besteht nur, wenn dies gesondert in Textform vereinbart wurde.
(2) Der Übergabepunkt für den Dienst ist der Ausgang des von BookDinePlay genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Verbindung des Kunden oder der Gäste zum Übergabepunkt und für die vom Kunden eingesetzten Endgeräte, Browser und Websites ist BookDinePlay nicht verantwortlich.
(3) BookDinePlay ist berechtigt, den Dienst für Wartungsarbeiten, Sicherheitsaktualisierungen und Weiterentwicklungen vorübergehend zu unterbrechen. Geplante Wartungsarbeiten mit voraussichtlicher Unterbrechung werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Gastronomiebetrieben durchgeführt und, soweit sie voraussichtlich länger als 30 Minuten dauern, nach Möglichkeit im Voraus per E-Mail an die hinterlegte Adresse angekündigt. Dringende Wartungsarbeiten zur Abwehr von Sicherheitsrisiken oder zur Behebung von Störungen können ohne Vorankündigung durchgeführt werden.
(4) Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten Unterbrechungen, die auf höherer Gewalt, auf Störungen bei Dritten (insbesondere beim Zahlungsdienstleister, beim Identitätsdienst oder bei Internetdienstanbietern), auf Angriffen Dritter trotz angemessener Schutzmaßnahmen, auf unsachgemäßer Nutzung durch den Kunden oder auf Sperrungen nach diesen AGB beruhen.
(5) Störungen sind BookDinePlay unverzüglich unter Angabe der Umstände zu melden. BookDinePlay beginnt mit der Störungsbeseitigung innerhalb angemessener Zeit und informiert den Kunden über wesentliche Störungen und deren Behebung.
§ 9 Haftung
(1) BookDinePlay haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von BookDinePlay, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Übernahme einer Garantie oder aus arglistig verschwiegenen Mängeln sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BookDinePlay nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt. Als vorhersehbarer, vertragstypischer Schaden gilt je Schadensereignis höchstens ein Betrag in Höhe des vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis an BookDinePlay gezahlten Entgelts, für alle Schadensereignisse eines Vertragsjahres insgesamt höchstens das Doppelte dieses Betrages.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung von BookDinePlay nach § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
(4) Bei Verlust von Daten haftet BookDinePlay im Rahmen der vorstehenden Absätze nur für den Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre.
(5) BookDinePlay haftet nicht für Handlungen und Unterlassungen von Gästen, für das Erscheinen von Gästen zu Reservierungen, für die Zahlungsfähigkeit von Gästen oder für Entscheidungen des Zahlungsdienstleisters oder des Identitätsdienstes, soweit BookDinePlay diese nicht zu vertreten hat. Der Dienst berechnet Verfügbarkeiten, Preise, Steuern und Abrechnungsvorschläge auf Grundlage der vom Kunden eingegebenen Daten; für die Richtigkeit dieser Eingaben und die daraus resultierenden Ergebnisse bleibt der Kunde verantwortlich.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von BookDinePlay. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(7) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren, soweit sie nicht unter Absatz 1 fallen, in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 10 Datenschutz
(1) Bei der Nutzung des Dienstes verarbeitet BookDinePlay personenbezogene Daten von Gästen und Mitarbeitenden des Kunden im Auftrag des Kunden. Hierfür schließen die Parteien den Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO („AVV“) in der jeweils aktuellen Version, der Bestandteil dieses Vertrages ist und den der Kunde bei der Registrierung zusammen mit diesen AGB annimmt. Der AVV regelt insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, die Datenkategorien und betroffenen Personen, die Weisungsbefugnis des Kunden, die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter, die Unterstützung des Kunden, die Löschung und Rückgabe von Daten sowie Nachweis- und Kontrollrechte.
(2) Soweit BookDinePlay personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner für die Vertragsdurchführung, Abrechnung, Kommunikation und Sicherheit des Dienstes verarbeitet, erfolgt dies in eigener Verantwortung von BookDinePlay. Hierüber informiert die Datenschutzerklärung unter bookdineplay.com/privacy.
(3) BookDinePlay speichert zu jeder Annahme dieser AGB und des AVV die angenommene Version, die Sprache, den Zeitpunkt, die IP-Adresse und die Browserkennung der annehmenden Person, um die Annahme nachweisen zu können.
(4) Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten und ihre mit der Verarbeitung befassten Mitarbeitenden zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
§ 11 Änderungen der AGB
(1) BookDinePlay ist berechtigt, diese AGB und den AVV mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies erforderlich ist, um Änderungen der Rechtslage oder der Rechtsprechung, Änderungen der technischen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Erweiterungen oder Änderungen des Dienstes oder Lücken und Unklarheiten in den Bedingungen zu berücksichtigen, und die Änderung für den Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Änderungen des Entgelts richten sich ausschließlich nach § 4 Abs. 6.
(2) Jede Version der AGB und des AVV trägt eine Versionsnummer und ein Datum, ab dem sie gilt. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform an die hinterlegte E-Mail-Adresse und in der Betreiberkonsole mitgeteilt; die neue Version sowie alle früheren Versionen sind unter bookdineplay.com/terms und bookdineplay.com/dpa abrufbar.
(3) Änderungen, die den Leistungsumfang, die Haftung, die Laufzeit oder die Rechte des Kunden wesentlich betreffen, werden erst wirksam, wenn der Kunde die neue Version annimmt. Die Annahme erfolgt durch eine vertretungsberechtigte Person des Kunden in der Betreiberkonsole; bis zur Annahme kann die Betreiberkonsole nur eingeschränkt genutzt werden, während die öffentlichen Buchungsfunktionen für Gäste weiterhin verfügbar bleiben. Nimmt der Kunde die neue Version nicht innerhalb von 60 Tagen nach Mitteilung an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
(4) Sonstige Änderungen gelten als angenommen, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens und das Widerspruchsrecht wird der Kunde in der Mitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Kunde, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode zu kündigen; bis dahin gilt die bisherige Version fort.
(5) Ein Hinweis in der Betreiberkonsole und auf der Website weist darauf hin, wenn eine Version noch als Entwurf gekennzeichnet ist, der einer abschließenden rechtlichen Prüfung unterliegt. Auch ein so gekennzeichneter Entwurf ist mit seiner Annahme durch den Kunden verbindlich, bis er durch eine neue Version ersetzt wird.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Für diesen Vertrag und alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit ihm gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von BookDinePlay in Ibbenbüren; sachlich zuständig ist danach das Amtsgericht Steinfurt beziehungsweise das für Ibbenbüren zuständige Landgericht. BookDinePlay ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von BookDinePlay in Ibbenbüren.
(4) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von BookDinePlay in Textform auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. BookDinePlay darf den Vertrag auf ein mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen oder auf einen Rechtsnachfolger übertragen und wird den Kunden hierüber informieren.
(5) Mitteilungen von BookDinePlay an den Kunden erfolgen in Textform an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse oder in der Betreiberkonsole. Mitteilungen des Kunden an BookDinePlay erfolgen in Textform an hello@bookdineplay.com oder postalisch an ThreeB IT GmbH, Bergstrang 105, 49479 Ibbenbüren.
(6) Diese AGB werden in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt. Die deutsche Fassung ist maßgeblich; die englische Fassung dient lediglich der Information. Bei Abweichungen oder Auslegungsfragen geht die deutsche Fassung vor.
(7) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
(8) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; fehlt eine solche, gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.
(9) Diese AGB gelten in der Version 1.0 ab dem 22. September 2026. Fragen zu diesen AGB beantwortet BookDinePlay unter hello@bookdineplay.com.